Solarförderung

Einige Fördermittel für Solar sind in den einzelnen Bundesländer unterschiedlich. Teilweise existieren bei einzelnen Gemeinden auch besondere Fördermittel für Solaranlagen.

Solarthermie und Photovoltaik sind auch bei der Förderung verschieden.
Bei der Solarthermie gibt es die Unterstützung durch den Staat nur bei der Anschaffung der Solarthermieanlage. Da die Energie selbst genutzt wird, gibt es hierbei auch keine laufende Vergütung wie bei Photovoltaikanlagen.

Für eine Photovoltaikanlage gibt es für die Anschaffung ebenfalls Zuschüsse. Die Photovoltaikanlage hat im Gegensatz zur Solarthermie den Vorteil, das durch das EEG-Gesetz (Erneuerbare Energie Gesetz) das für 20 Jahre festgelegt ist sogenannte Einspeisungsvergütungen.
Die Einspeisungsvergütungen bei einer Photovoltaikanlage wird von Ihrem regionalem Versorger getragen, da Sie die gewonnene Energie ins regionale Netz einspeisen. Die Vergütung liegt über dem marktüblichen Preis den Sie bei Ihrem Versorger für Strom bezahlen würden. Bei einem Betrieb der Anlage von 20 Jahren entsteht hierbei natürlich eine erhebliche Rendite. Ihr produzierte Strom kann selbst nach 20 Jahren dem Netzbetreiber verkauft werden. Die Vergütung muss jedoch neu Verhandelt werden.

Bei Unstimmigkeiten über die Vergütung, gibt es genau wie in allen anderen Rechtsgebieten (Erbrecht, Mietrecht usw.) einen Anwalt der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat.