Wohnbauunternehmen, Hotels und Sportvereine können nun auch in Bonn die Solarthermieförderung nutzen bzw. beantragen. Dies ist möglich durch die Aufhebung der bisherigen “Beschränkung auf Wohngebäude im Eigentum von Privatpersonen”. Somit soll das vorhandene Potential der erneuerbarenb Energieversorgung besser ausgenutzt werden.
Die Erweiterung ist jedoch auf 20 % des jährlich verfügbarem Volumen begrenzt. Neue Häuser die unter das EEG Gesetz fallen können nicht zusätzlich gefördert werden. Die Solaranlage darf jedoch noch nicht installiert sein und es darf noch kein Bauauftrag erteilt sein. Nur so kann die Förderung von 100 Euro/qm Bruttokollektorfläche beantragt werden.
Die Solarthermieanlagen müssen das Prüfzeichen “Solar Keymark” haben und muss nach Anfang der Bauzeit innerhalb von 9 Monaten installiert sein. Somit steht der Unterstützung Ihrer Warmwasseraufbereitung und der Heizungserwärmung nichts mehr im Wege.
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